LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.03.2017 (L 3 AL 3482/16)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 4. August 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den [...]