LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.04.2018 (L 12 AS 235/17)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.01.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der [...]