LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 15.05.2018 (L 3 AS 2187/16)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 9. Mai 2016 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Im Übrigen verbleibt es bei [...]