I. Das Amt und die Aufgabengebiete des Notars

Notare sind als unabhängige, von den Bundesländern bestellte Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig (§ 1 BNotO). Sie sind damit eine eigenständige staatliche Einrichtung der vorsorgenden Rechtspflege im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Der Begriff der vorsorgenden Rechtspflege umfasst diejenigen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, deren Zweck die Verhütung eines möglicherweise drohenden Rechtsstreits ist. Zu ihrer Zielsetzung gehört es, Einzelpersonen darin zu unterstützen, ihre Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen in möglichst klarer, rechtliche Zweifel ausschließender Weise zu gestalten und fortzuentwickeln.

Die notarielle Tätigkeit ist demnach von vorbeugendem, beratendem und zugleich unmittelbar rechtsgestaltendem Charakter. Sie hat die Sicherung und Erhaltung des Rechtsfriedens zum Ziel, lässt sich jedoch zugleich von der streitigen Gerichtsbarkeit klar abgrenzen, die in erster Linie feststellender und rechtsprechender Art ist.

Vereinfacht ausgedrückt: Notare werden vorsorgend tätig, um dem "Kampf um das Recht" vor Gericht vorzubeugen.

und zwar vornehmlich in folgenden Rechtsbereichen: