III. Rechtsgrundlagen für die notarielle Tätigkeit

Das notarielle Berufsrecht setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden Rechtsquellen zusammen:

Einschlägige Bundesgesetze, namentlich

1.

der Bundesnotarordnung (BNotO),

2.

dem Beurkundungsgesetz (BeurkG) und

3.

dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG);

ferner aus
4.

der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) und

5.

den Berufsrichtlinien der Notarkammern (BRiLi),

sowie in Teilen auch aus den zivilgerichtlichen Verfahrensordnungen, also
6.

der Zivilprozessordnung (ZPO) und

7.

dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegen heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Weitere Rechtsgrundlagen für die notarielle Tätigkeit ergeben sich im Einzelfall

aus den Empfehlungen der Bundesnotarkammer für eine Güteordnung und eine Schiedsvereinbarung sowie

aus europäischen Standesrichtlinien und

aus der europäischen Charta gegen organisierte Kriminalität.

Diese weiteren Vorschriften spielen in der täglichen Praxis nur eine untergeordnete Rolle und können im Einzelnen auf der Internetseite der Bundesnotarkammer nachgelesen werden (www.bnotk.de).

1. Die Bundesnotarordnung (BNotO)

Stellung und Aufgaben des Notars sind in der Bundesnotarordnung geregelt. Sie enthält Grundlagen des Notarrechts für die Bundesrepublik Deutschland.

Die behandelt in ihrem das Amt des Notars - die Bestellung des Notars, die Ausübung des Amtes, die Abwesenheit und Verhinderung des Notars, den Notarvertreter, das Erlöschen des Notaramtes und den Notariatsverwalter.