In Deutschland gibt es derzeit (Stand: 2018) rd. 7.100 Notare.
Aufgrund historischer Entwicklungen bestanden in Deutschland lange Zeit vier Notariatsformen:
1. | Zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare (sog. "Nur-Notare"), |
2. | Anwaltsnotariat ("Rechtsanwalt und Notar"), |
3. | Richternotariat und |
4. | Beamtennotariat (Bezirksnotare). |
Gemäß § 3 Abs. 1 BNotO werden Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt. Allerdings erlischt das Notaramt gem. § 47 Nr. 1 BNotO mit Erreichen der Altersgrenze i.S.d. § 48a BNotO, also mit Vollendung des 70. Lebensjahres.
Hauptberuflich bedeutet vor allem, dass der Notar nicht zugleich einen anderen Beruf ausüben darf, insbesondere nicht zugleich Rechtsanwalt oder Richter sein kann.
Zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt werden die Notare in
Bayern, |
Brandenburg, |
Hamburg, |
Mecklenburg-Vorpommern, |
Nordrhein-Westfalen(mit Ausnahme des Bezirks des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm, des Bezirks des Amtsgerichts Emmerich und des rechtsrheinischen Teils des Landgerichtsbezirks Duisburg - sämtlich Bereiche, in denen Anwaltsnotariate bestehen), |
Rheinland-Pfalz, |
Saarland, |
Sachsen, |
Sachsen-Anhalt und |
Thüringen. |
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