Als Träger eines öffentlichen Amtes führen Notare ein Amtssiegel, und zwar in drei verschiedenen Ausgestaltungen:
Farbdrucksiegel (Stempel), |
Prägesiegel (mittels Siegelpresse) und |
Petschaft (Lacksiegel mit erhitztem Lack). |
Die Einzelheiten sind in § 2 DONot näher beschrieben. Die jeweiligen Vorschriften des Beurkundungsgesetzes bestimmen, welche Siegelart jeweils Verwendung finden muss (vgl. §§ 34, 39, 44, 49 BeurkG).
Testen Sie "Praxis des Notariats" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|