Autor: Sitter |
Im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis (siehe hierzu sogleich) erlischt die Fahrerlaubnis bei einem Fahrverbot nicht. Der Betroffene erhält nach Ablauf des Fahrverbots seinen Führerschein ohne weitere Maßnahmen zurück. Ein Fahrverbot wird
im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 25 StVG neben einer Geldbuße oder |
im Strafverfahren nach § 44 StGB neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt. |
Die Dauer beträgt in beiden Fällen zwischen einem und drei Monaten.
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