Autor: Sitter |
Sie können "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen. Hierfür bestehen sehr kurze Fristen und eine doppelte Hürde:
Der Antrag ist innerhalb von einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; |
gleichzeitig ist auch das versäumte Rechtsmittel nachzuholen, also z.B. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. |
Mehr dazu in Kapitel 2.A.8.5 (Auswirkungen auf Verfolgungsverjährung), sowie Lösung 2 zu Mandatssituation 5.1, insbesondere Muster 6.
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