5.3 Ich habe die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid aufgrund Urlaubs verpasst. Kann ich gegen den Bescheid trotzdem noch vorgehen?

Autor: Sitter

Wiedereinsetzung

Sie können "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen. Hierfür bestehen sehr kurze Fristen und eine doppelte Hürde:

Der Antrag ist innerhalb von einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen;

gleichzeitig ist auch das versäumte Rechtsmittel nachzuholen, also z.B. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Mehr dazu in Kapitel 2.A.8.5 (Auswirkungen auf Verfolgungsverjährung), sowie Lösung 2 zu Mandatssituation 5.1, insbesondere Muster 6.