5.2 Was ist ein Bußgeld?

Autor: Sitter

Bescheid zwingend

Bußgelder sind Geldsanktionen ab 60 Euro, die per Bescheid der Bußgeldstelle ergehen. Ein Bußgeldbescheid ist grundsätzlich mit Gebühren und Auslagen, und zumeist mit einem Punkt in Flensburg, verbunden. Die Gebühr beträgt mindestens 25 Euro. Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt per Postzustellungsurkunde. Hierfür sind weitere Auslagen i.H.v. 3,50 Euro vorgesehen.

Mehr dazu in Kapitel 2.A.4.2.1, sowie in Kapitel 2.A.6.