Autor: Sitter |
Es ist prinzipiell nicht anzuraten, telefonischen Kontakt zur Bußgeldbehörde aufzunehmen. Regelmäßig haben Sie mit erfahrenen Sachbearbeitern zu tun, die genau wissen, welche Fragen sie stellen müssen, um von Ihnen belastende Informationen zu erhalten, die sie ansonsten vielleicht nie ermittelt hätten. Über den Inhalt solcher Telefonate werden immer Aktenvermerke gefertigt, die i.d.R. auch festhalten, dass und inwieweit Sie sich zur Sache eingelassen haben. Auch hier gilt: "Jedes Wort ist eine Tretmine." Ganz abgesehen davon, dass Sie auch keinen Erfolg erzielen werden, denn viele Bußgeldbehörden treffen solche Vereinbarungen grundsätzlich nicht. Erst in der Hauptverhandlung besteht je nach Sachstand die Chance, ein Fahrverbot umzuwandeln oder eine Geldbuße unter die "Verwarngrenze" zu reduzieren. Dies sollten Sie Ihrem Fachanwalt anvertrauen: Auf diesem Weg lassen sich deutlich bessere Ergebnisse erzielen.
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