Autor: Sitter |
Die im BKat genannten Bußen sind sogenannte "Regelbußen", die vom Normalfall ausgehen, womit vor allem fahrlässige Begehung und Ersttat gemeint ist. Das Gesetz erlaubt, sogenannte "Voreintragungen" im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg zur Erhöhung der Geldbuße heranzuziehen. Das Gleiche ist erlaubt bei gravierenden Geschwindigkeitsverstößen, bei denen der Schluss auf Vorsatz zulässig sein kann. Damit soll der Druck auf einen scheinbar "unbelehrbaren" Verkehrsteilnehmer erhöht werden.
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