Das Amtsgericht Neuss hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 37 Abs. 2, 49 StVO, § 2 Abs. 1 BKatV, BKat Nr. 34.2 zu einer Gelbbuße von 250,-- DM verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er - wie sich aus der Begründung ergibt - die Sachrüge erhebt und sich gegen die Verhängung eines Fahrverbotes wendet.
Das Rechtsmittel ist begründet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|