An die
Bußgeldbehörde
(Anschrift)
Az. ...
In dem
Bußgeldverfahren
gegen ...
wegen Ordnungswidrigkeit
beantrage
ich, namens und in Vollmacht meines Mandanten, das gegen ihn geführte Bußgeldverfahren
gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen
und führe zur
Begründung
wie folgt aus:
1. Mein Mandant hat den Tatbestand des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO nicht erfüllt. Nach allgemeiner Ansicht ist von einer unklaren Verkehrslage auszugehen, wenn nach allen Umständen nicht mit einem gefahrlosen Überholen gerechnet werden darf (König, in: Hentschel/König/Dauer, § 5 StVO Rdnr. 34).
2. Nach Aktenlage steht fest, dass die Verkehrslage aus objektiver Sicht nicht unklar war. Mein Mandant hat sich einem mit ca. 30 km/h vorausfahrenden Fahrzeug von hinten genähert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat 50 km/h betragen. Allerdings führt allein der Umstand, dass ein Fahrzeug langsamer fährt, als in der konkreten Situation zulässig ist, nicht zum Vorliegen einer unklaren Verkehrslage (OLG München, Urt. v. 09.11.2012 - 10 U 1860/12).
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