Antrag auf Einstellung gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO bei Überholen eines Linksabbiegers

An die

Bußgeldbehörde

(Anschrift)

Az. ...

In dem

Bußgeldverfahren

gegen ...

wegen Ordnungswidrigkeit

beantrage

ich, namens und in Vollmacht meines Mandanten, das gegen ihn geführte Bußgeldverfahren

gem. §  46 Abs.  1 OWiG i.V.m. §  170 Abs.  2 StPO einzustellen

und führe zur

Begründung

wie folgt aus:

1.  Mein Mandant hat den Tatbestand des §  5 Abs.  3 Nr. 1 StVO nicht erfüllt. Nach allgemeiner Ansicht ist von einer unklaren Verkehrslage auszugehen, wenn nach allen Umständen nicht mit einem gefahrlosen Überholen gerechnet werden darf (König, in: Hentschel/König/Dauer, §  5 StVO Rdnr. 34).

2.  Nach Aktenlage steht fest, dass die Verkehrslage aus objektiver Sicht nicht unklar war. Mein Mandant hat sich einem mit ca. 30 km/h vorausfahrenden Fahrzeug von hinten genähert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat 50 km/h betragen. Allerdings führt allein der Umstand, dass ein Fahrzeug langsamer fährt, als in der konkreten Situation zulässig ist, nicht zum Vorliegen einer unklaren Verkehrslage (OLG München, Urt. v. 09.11.2012 - 10 U 1860/12).