Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt hat gegen den Betroffenen wegen einer am 22.12.2000 begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Bußgeldbescheid vom 26.3.2001 eine Geldbuße von 1.000 DM festgesetzt und ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten angeordnet. Gegen den am 28.3.2001 zugestellten Bußgeldbescheid hat der Betroffene am 30.3.2001 Einspruch eingelegt.
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