Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ohne Ratenzahlung gewährt und Rechtsanwältin S., beigeordnet.
I. Der Antragsteller begehrt Eilrechtsschutz gegen eine Verfügung, die ihm das Recht abspricht, von seiner slowakischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.
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