VG Sigmaringen - Beschluss vom 05.10.2009 (6 K 2270/09)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ohne [...]