Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2007 -
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der 1958 geborene Kläger wendet sich gegen die Entziehung der ihm im Oktober 2005 in Polen erteilten Fahrerlaubnis.
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