OLG Hamm - Beschluß vom 01.04.1996 (2 Ss OWi 259/96) - DRsp Nr. 1996/29661
OLG Hamm, Beschluß vom 01.04.1996 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 259/96
DRsp Nr. 1996/29661
Nur Feststellungen dahingehend, daß im Falle eines Fahrverbots der Verlust des Arbeitsplatzes und damit der wirtschaftlichen Existenz des Betroffenen droht, vermag im Einzelfall ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots zu rechtfertigen. Steht dies aufgrund einer vorgelegten Bescheinigung nicht eindeutig fest, so ist der Sachverhalt insoweit aufzuklären.