OLG Rostock - Beschluss vom 20.04.2004
2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04
Normen:
StVG § 24a Abs. 1 § 25 Abs. 1, StVG § 25 Abs. 1 Satz 2 ; StPO § 111a Abs. 1 Satz 2 § 145a Abs. 1 § 265 Abs. 2 ; OWiG § 4 § 17 Abs. 3 § 33 Abs. 1 § 33 Abs. 1 Nr. 1 § 51 Abs. 3 § 51 Abs. 3 Satz 1 ; BKatV § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 3 (a.F.) ; StVO § 15a Abs. 3 § 49 Abs. 1 Nr. 15a ;
Fundstellen:
VRS 107, 442
Vorinstanzen:
AG Güstrow, vom 18.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 971 OWi 43/02

Wirksame Zustellung an Verteidiger aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht - fehlender Hinweis auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes bei Verhängung eines Fahrverbotes

OLG Rostock, Beschluss vom 20.04.2004 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 102/04 I 63/04

DRsp Nr. 2004/17410

Wirksame Zustellung an Verteidiger aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht - fehlender Hinweis auf Änderung des rechtlichen Gesichtspunktes bei Verhängung eines Fahrverbotes

1. Die gesetzliche Fiktion der Zustellungsvollmacht gemäß § 51 Abs. 3 OWiG, der der Vorschrift des § 145 a Abs. 1 StPO nachgebildet ist, schließt die Erteilung einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht nicht aus.2. Bei der Entgegennahme von Zustellungen für seinen Mandanten handelt der Verteidiger als Vertreter seines Mandanten; einer besonderen Vollmacht bedarf es dazu aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht.3. Erfolgt kein Hinweis auf die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbotes nach § 25 Abs. 1 StVG, obwohl im Bußgeldbescheid kein Fahrverbot ausgesprochen wurde, bedarf es nach dem Grundgedanken des § 265 StPO und dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift eines solchen Hinweises des Gerichts, bevor auf ein Fahrverbot erkannt wird.

Normenkette:

StVG § 24a Abs. 1 § 25 Abs. 1, StVG § 25 Abs. 1 Satz 2 ; StPO § 111a Abs. 1 Satz 2 § 145a Abs. 1 § 265 Abs. 2 ; OWiG § 4 § 17 Abs. 3 § 33 Abs. 1 § 33 Abs. 1 Nr. 1 § 51 Abs. 3 § 51 Abs. 3 Satz 1 ; BKatV § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 3 (a.F.) ; StVO § 15a Abs. 3 § 49 Abs. 1 Nr. 15a ;

Gründe:

I.