Vorbemerkung

Autor: Koehl

Ordnungswidrigkeiten, die durch das verkehrswidrige Abstellen eines Kfz begangen werden, führen neben einer Geldbuße häufig auch zum Abschleppen des Kfz. Die Kosten hierfür sind in aller Regel höher als diejenigen im Bußgeldverfahren. Die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Parkverstößen muss deshalb auch stets die Bekämpfung der Kostenverfügung für das sicherheitsrechtliche Abschleppen im Blick haben.