Mandatssituation 5.7: Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis

Autor: Koehl

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Der Mandant Bernd Koch ist deutscher Staatsangehöriger, aber Inhaber einer polnischen Fahrerlaubnis. Er ist 2000 geboren. Ihm wurde am 31.08.2018 durch die polnische Behörde Starosta Zagansk eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, B1 und B ausgestellt. Mit Schreiben vom 11.11.2018 teilte die Verkehrspolizeiinspektion der Stadt Landshut mit, dass der Mandant am 17.09.2018 um 11.05 Uhr einen Verkehrsunfall auf der A 92 bei Freising gehabt habe. Dabei habe der Mandant im Rahmen der Unfallaufnahme einen polnischen Führerschein, ausgestellt am 31.08.2018 durch Starosta Zagansk in Polen, Nr. E 333.412 ausgehändigt. Es sei festgestellt worden, dass der Mandant zwei Wohnsitze habe: der erste in Landshut, der zweite in Zagansk in Polen. Der Mandant, der die deutsche und polnische Staatsangehörigkeit besitze, habe angegeben, den Führerschein bei einem Urlaubsaufenthalt am polnischen Wohnsitz erworben zu haben. Laut den Feststellungen der Polizei habe der Mandant seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland. Er wohne in Landshut und arbeite auch hier. Laut Auskunft des Einwohnermeldeamts wohne der Mandant seit dem 12.07.2012 in Deutschland, seit dem 23.09.2012 mit immer gleicher Anschrift in Landshut. Die Wohnung in Landshut sei als einziger Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt geführt.