OLG Brandenburg - Beschluss vom 09.04.2002 (2 Ss 12/02)
I. Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20,00 DM verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und der [...]