AG Hamburg - Urteil vom 02.08.2005 (54a C 124/04)
Die Parteien streiten über die Haftung aus einem Verkehrsunfall. Zwischen dem Klägerfahrzeug und dem Beklagtenfahrzeug kam es zu einer Kollision, als das Beklagtenfahrzeug, dass sich an der Spitze mehrerer zum Halten [...]