LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.04.2016 (L 2 AS 378/13)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Der Kläger begehrt höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für [...]