VG Stuttgart - Beschluss vom 26.07.2019 (8 K 3595/19)
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin Ziffer 3 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26.06.2019 in Gestalt des Bescheids vom 11.07.2019 wird wiederhergestellt. Die Anträge der [...]