Autoren: Schönenberg-Wessel/Schulz/Wolff |
BGH, Beschluss vom 26.04.2023 - IV ZB 11/22
Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gem. §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.
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