5/3 Testierender mit Ehegatten und gemeinsamen Kindern

Autor: Knorr

Feststellung der Ziele

Ausgangspunkt jeder Gestaltung und Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Ehegatten mit gemeinsamen Kindern ist zunächst die genaue Ermittlung des Sachverhalts (Teil 5/3.1) sowie die Feststellung der Wünsche und Ziele der testierenden Ehegatten, um das geeignete Grundkonzept der Gestaltung von Todes wegen zu finden (Teil 5/3.2). Ist dies geschehen, muss die Wahl der richtigen Form (Teil 5/3.3) getroffen und die Feinabstimmung bei der inhaltlichen Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Teil 5/3.4) vorgenommen werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 06.10.2023