8/16.10 Erbauseinandersetzung und Grunderwerbsteuer

Autor: Löbe

Nach § 3 Nr. 3 GrEStG ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen. § 3 Nr. 3 GrEStG soll die Aufhebung der ohnehin nicht auf Dauer bestimmten Zufallsgemeinschaft (Erbengemeinschaft) erleichtern und in Fortführung des § 3 Nr. 2 GrEStG die Übertragung von Grundstücken die zu einem Nachlass gehören, auf Miterben begünstigen. § 3 Nr. 3 GrEStG stellt den Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben abweichend von der Erbquote unter den weiteren Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer frei.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Befreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG ist, dass ein zum (ungeteilten) Nachlass gehöriges Grundstück zur Teilung des Nachlasses auf einen Miterben übertragen wird. Der Grundstückserwerber muss also Miterbe sein. Gleichgestellt sind die Ehegatten der Miterben (§ 3 Nr. 3 Satz 3 GrEStG) sowie unter bestimmten einschränkenden Voraussetzungen der überlebende Ehegatte des Erblassers (§ 3 Nr. 3 Satz 2 GrEStG).

Zivilrechtliche Begriffe maßgebend