8/16.8 Beteiligung des Erblassers an einer Personengesellschaft

Autor: Löbe

Die rechtsgeschäftliche Steuerung der Nachfolge in eine Personengesellschaft erfolgt im Gesellschaftsvertrag. Dabei ist darauf zu achten, dass Regelungen in letztwilligen Verfügungen diesem nicht zuwiderlaufen.

Nachfolgeregelungen für den Todesfall

Für den Fall des Todes eines Gesellschafters einer Personengesellschaft können verschiedene gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen getroffen sein, so etwa eine Fortsetzungsklausel oder eine einfache bzw. qualifizierte Nachfolgeklausel. Weiterhin kann ein einfaches oder qualifiziertes Eintrittsrecht vorgesehen sein. Zur Erbfolge bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft nimmt die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 14.03.2006 (IV B 2 - S 2242 - 7/06, BStBl I, 253, Rdnr. 69 ff.) Stellung.

In der Praxis ist zunächst nach der jeweiligen Rechtsform der Personengesellschaft zu differenzieren.

GbR: Auflösung