8/7.10 Steuerliche Konsequenzen der Betriebsaufspaltung

Autor: Löbe

8/7.10.1 Gewerbesteuer

Liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, wird die an sich vermögensverwaltende Vermietung oder Verpachtung des Besitzunternehmens in einen Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG und § 2 Abs. 1 GewStG umqualifiziert. Die "genuin" vermögensverwaltende Tätigkeit der Vermietung und Verpachtung beim Besitzunternehmen ist deshalb als gewerblich anzusehen, weil das Besitzunternehmen sachlich und personell mit dem gewerblich tätigen Betriebsunternehmen verflochten und das Besitzunternehmen als Folge dieser wirtschaftlichen Verflochtenheit "über das Betriebsunternehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt" bzw. "über das Betriebsunternehmen auf die Ausübung einer gewerblichen Betätigung gerichtet ist" (BFH, Urt. v. 29.03.2006 - X R 59/00, BStBl II, 661, unter II.3.b m.w.N.). Die laufenden Einkünfte der Besitzgesellschaft unterliegen damit auch der Gewerbesteuer (§ 7 GewStG).

Erweiterte Kürzung