8/7.1 Die Betriebsaufspaltung als Gestaltungsmittel bei der vorweggenommenen Erbfolge und im Erbfall ? Einführung

Autor: Löbe

Ausgangslage

Ziel eines Generationenwechsels ist es, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig die Kinder als potentielle Erben und Unternehmer an das Unternehmen heranzuführen. Gründe für eine vorweggenommene Erbfolge werden i.d.R. folgende sein:

Der Unternehmer will sich aus Altersgründen aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen;

er kann das Unternehmen aus Krankheitsgründen nicht mehr fortführen;

er will die Erbfolge vorweg regeln (sog. vorweggenommene Erbfolge);

er möchte das Weiterbestehen seines Unternehmens sichern;

aufgrund steuerlicher Änderungen soll die Nachfolge vorgezogen werden.

Begriff "vorweggenommene Erbfolge"

Unter "vorweggenommener Erbfolge" sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten.

Es entspricht gängiger Praxis, dass der Unternehmer die wesentlichen Betriebsgrundlagen - vor allem Grundvermögen - im Vorfeld von dem operativen Geschäftsbetrieb trennt. Dies dient u.a. dem Vermögensschutz, falls für die operativ tätige Gesellschaft - i.d.R. als GmbH betrieben - das Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.