8/7.3 Definition und rechtliche Begründung der Betriebsaufspaltung

Autor: Löbe

Rechtsgrundlagen

Ein gesetzlich geregeltes Instrument "Betriebsaufspaltung" existiert nicht. Die Betriebsaufspaltung beruht auf der langjährigen Rechtsprechung des BFH (zu den Wesensmerkmalen der Betriebsaufspaltung vgl. grundlegend BFH, Urt. v. 08.11.1971 - GrS 2/71, BStBl II 1972, 63). Die gesetzliche Regelung im EStG war einmal geplant, ist jedoch letztlich unterblieben (RegE eines Gesetzes zur vordringlichen Regelung von Fragen der Besteuerung von Personengesellschaften, BT-Drucks. 10/3663, S. 1, 2; Finanzausschuss zum RegE Steuerbereinigungsgesetz 1985, BT-Drucks. 10/4513, S. 22).

Durch die Erbschaftsteuerreform 2009 (Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts v. 24.12.2008, BGBl I, 3018) wurden die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung erstmals im ErbStG erwähnt (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Buchst. a) ErbStG).

Die Verwaltungsauffassung zur Betriebsaufspaltung ist in den Einkommensteuer-Richtlinien R 15.7 Abs. 4 EStR 2012 bzw. Einkommensteuer-Hinweisen H 15.7 Abs. 4-8 EStH 2020 niedergelegt. Darüber hinaus ist hier eine umfangreiche finanzgerichtliche Rechtsprechung zu beachten.