Autor: Kerschbaumer |
Die EU-Verordnung Nr. 650/2012 sowie die EU-Verordnung Nr. 1329/2014 regeln die internationale Erbfolge innerhalb der EU.
Zuständig für alle Fragen die Erbschaft betreffend sind die Gerichte des Mitgliedstaates, in dem der Verstorbene sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten hat.
Es ist das Recht jenes Mitgliedstaates anzuwenden, in dem der Verstorbene sich zuletzt gewöhnlich aufgehalten hat.
Die in einem Mitgliedstaat getroffenen Entscheidungen werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
Die Verordnung führt den sogenannten "Europäischen Erbschein" ein. Dieser Erbschein, der in einem Mitgliedstaat erlassen worden ist, hat direkte Gültigkeit in allen anderen Mitgliedstaaten und kann von den Erben verwendet werden, um ihre Rechte in jedem anderen Mitgliedstaat geltend zu machen.
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