9/3.4.3 Welche Fristen sind zu beachten?

Autor: Kerschbaumer

Im Zusammenhang mit der Erbfolge sind wichtige Fristen zu beachten, die der italienische Gesetzgeber vorgesehen hat und an welche nicht unerhebliche Folgen bei Nichtbeachtung geknüpft sind. Fristen gelten insbesondere für:

die vorbehaltlose Annahme der Erbschaft,

die Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung,

die Ausschlagung der Erbschaft,

die Klage auf Nichtigerklärung von testamentarischen Verfügungen

sowie die sogenannte Herabsetzungsklage zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Überdies sind Fristen aus dem Steuerrecht für die Einreichung der sogenannten Erbschaftsmeldung bzw. Erbschaftsteuererklärung einzuhalten.

9/3.4.3.1 Ausschlagung der Erbschaft

Ist eine Person durch ein Testament oder kraft Gesetzes als Erbe vorgesehen, tritt diese Person im Todesfall des Erblassers unabhängig von ihrem Willen zunächst von Gesetzes wegen in die Erbenstellung ein. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen, wenn der Erblasser verschuldet ist. Durch die Ausschlagung der Erbschaft ist der zur Erbschaft Berufene von der Haftung für die Erbschaftsschulden befreit.

Folgen der Ausschlagung