9/3.4.2 Einführung in das italienische Erbrecht

Autor: Kerschbaumer

Vorrang der testamentarischen Erbfolge

Das italienische Erbrecht ist unter anderem im 2. Buch des italienischen Zivilgesetzbuches ("Codice Civile", abgekürzt "C.C.") in den Art. 456 bis 768-octies C.C. geregelt. Nach italienischem Erbrecht richtet sich die Erbfolge in erster Linie nach dem Testament des Erblassers, mit dem dieser über sein Vermögen verfügt hat (testamentarische Erbfolge). Existiert kein (wirksames) Testament, finden die Regelungen der sogenannten gesetzlichen Erbfolge Anwendung. Dies bedeutet, dass die Erben und die ihnen zustehenden Anteile von Gesetzes wegen bestimmt werden.

Gleichzeitige Regelung durch Testament und Gesetz

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Erbfolge gleichzeitig vom Gesetz und von einem Testament geregelt wird, und zwar:

wenn der Erblasser zu Lebzeiten nicht über sein gesamtes Vermögen verfügt hat. In diesem Fall werden die Erben des restlichen Vermögens vom Gesetz bestimmt;