Autor: Kerschbaumer |
Das italienische Erbrecht ist unter anderem im 2. Buch des italienischen
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Erbfolge gleichzeitig vom Gesetz und von einem Testament geregelt wird, und zwar:
wenn der Erblasser zu Lebzeiten nicht über sein gesamtes Vermögen verfügt hat. In diesem Fall werden die Erben des restlichen Vermögens vom Gesetz bestimmt; |
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