9/3.8.7 Kollisionsrecht

Autoren: Aebi-Müller/Camenzind

Die nationalen Kollisionsregeln finden sich in Art. 86-96 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG; www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19870312/index.html).

Neben dem IPRG sind einige wenige Staatsverträge mit Erbrechtsbezug zu beachten, die nationalem Recht vorgehen. Hervorzuheben ist das bereits erwähnte Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anwendbare Recht. Die Schweiz hat sodann das Haager Trustübereinkommen (www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20051844/index.html) unterzeichnet und anerkennt damit ausländische Trusts, obschon innerstaatlich ein solches Rechtsinstitut fehlt.

Das schweizerische internationale Erbrecht beruht auf dem Prinzip der Nachlasseinheit, wodurch grundsätzlich der gesamte Nachlass denselben Regeln folgt. Durch das Zusammenspiel einzelner Regeln kann sich im Einzelfall auch eine Nachlassspaltung ergeben.

9/3.8.7.1 Zuständigkeit schweizerischer Gerichte und Behörden