2/5 12/2019 - 138. AL

2/5.1 Weitergabe von Vermögen

FG Hamburg, Urteil vom 20.08.2019 - 3 K 123/18

Leitsatz 1

Überträgt ein Großelternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Grundstücksteil an das Enkelkind weiter, ohne zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind vor.

Leitsatz 2

Dass die Weiterübertragung in einem gemeinschaftlichen Testament der Großeltern vorgesehen ist, reicht für sich nicht aus, um eine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind zu begründen.

Praxishinweis

Für eine solche Kettenschenkung ist Voraussetzung, dass die weitergebende Person eine eigene Entscheidungsbefugnis bezüglich der Verwendung des geschenkten Gegenstands hat. Dies ist dann vorteilhaft, da nunmehr der höhere persönliche Freibetrag der weitergebenden Person zur Anwendung kommt.

2/5.2 Abzugsbetrag nach §  13a Abs.  2 ErbStG

FG München, Urteil vom 15.05.2019 - 4 K 500/17

§  13a Abs.  2 ErbStG gewährt neben dem Verschonungsabschlag nach §  13a ErbStG einen gleitenden Abzugsbetrag i.H.v. 150.000 Euro. Der Abzugsbetrag kann aber innerhalb von zehn Jahren für von derselben Person anfallende Erwerbe nur einmal berücksichtigt werden.