FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2018 -
Das FG Baden-Württemberg hat zur Anwendung der Steuersatztabelle des § 19 Abs. 1 ErbStG entschieden:
Die Steuersatztabelle in § 19 Abs. 1 ErbStG enthält einen so genannten Vollmengenstaffeltarif, der den gesamten steuerpflichtigen Erwerb in vollem Umfang mit dem seiner Wertstufe als Obergrenze entsprechenden Steuersatz erfasst; die Grundsätze des BFH-Urteils vom 19.01.2017 - VI R 75/14 (DStR 2017,
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