4/6.3 Motive zur Stiftungserrichtung

Autoren: Klinkner/Fußangel/Janzen/Rätsch/Wagener

Zusammentreffen mehrerer Motive

Die denkbaren Motive zur Errichtung einer Stiftung sind vielfältig und individuell. Zentral im Rahmen einer stiftungsrechtlichen Beratung ist die Frage, ob die Motivation des potentiellen Stifters zur Errichtung einer Stiftung passt und ob hierdurch dessen Zielsetzung erreicht werden kann.

Übergeordnetes und zugleich zentrales Motiv zur Errichtung einer Stiftung ist i.d.R. das Bestreben des Stifters, das geschaffene Vermögen - sei es in der konkreten Gestalt des Vermögens oder dessen Wert - nachhaltig zu sichern und von seiner Person unabhängig zu machen. Dies gelingt durch die (teilweise) Trennung vom Privatvermögen infolge der Übertragung in das Stiftungsvermögen.

Bei der Errichtung einer Stiftung muss dem Stifter klar sein, dass er sein Eigentum an dem auf die Stiftung übertragenen Vermögen verliert und die Stiftung Eigentümerin der übertragenen Vermögenswerte wird. Der Stifter ersetzt daher im Ergebnis Eigentum durch die Nutzung. Diese zivilrechtliche Folge kann sich der Stifter bei der Aufstellung eines Gesamtkonzepts nutzbar machen: