4/6.5 Stiftungszweck

Autoren: Klinkner/Fußangel/Janzen/Rätsch/Wagener

Leitlinie und Richtschnur

Der Stiftungszweck ist Ausdruck der Zielrichtung des Stifters. Er prägt das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung, liefert für die Tätigkeit der Stiftung das Programm, bestimmt die Destinatäre, ist Leitlinie und Richtschnur für das Handeln und Entscheiden der Stiftungsorgane und formt die Individualität und das Profil der Stiftung maßgeblich mit (vgl. auch Stumpf, in: Richter, Stiftungsrecht, 2019, § 4 Rdnr. 68 ff., § 5 Rdnr. 1 ff.). Der Stiftungszweck kann dem Gemeinwohl dienen oder auch privatnützig, d.h. zum Wohl eines kleinen, abgeschlossenen Personenkreises, wie einer Familie oder der Belegschaft eines Unternehmens, ausgerichtet sein.

Familienstiftung