5/8.2 Schenkung

Autor: Grziwotz

Motive

Erbschaftsteuerliche Gründe stehen bei der Vermögensübertragung meist im Vordergrund. Die steuerlichen Aspekte sind zwischenzeitlich nicht nur bei größeren Privatvermögen aufgrund der Möglichkeit der Ausnutzung der bestehenden Freibeträge ein wichtiges Argument. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise in Ballungsräumen kann bereits bei Vererbung einer vom Erben nicht selbst genutzten Eigentumswohnung eine Steuer anfallen. Diese Problematik könnte bei einer Reduzierung der Freibeträge im Rahmen einer Erbschaftsteuerreform noch an Bedeutung zunehmen.

Steuerliche Aspekte sollten jedoch nicht allein ausschlaggebend sein. Weitere Gesichtspunkte der Entscheidungsfindung sind:

Erhaltung des Familienbesitzes,

Vermeidung des Zugriffs der Sozialleistungsträger,

Verminderung etwaiger Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche,

Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Erbverträge sowie lebzeitiges Eigeninteresse an Übertragungen,

Sicherung der Übergebergeneration (Vermeidung eines Heimaufenthalts und von Armut im Alter),

Förderung der Selbständigkeit der Übernehmergeneration,

Fortführung eines Familienunternehmens.