Autor: Grziwotz |
Bei den Verträgen über die Übergabe eines gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebs steht neben der lebzeitigen Regelung der Unternehmensnachfolge die Alterssicherung der Übergeber bzw. ihrer Partner im Vordergrund. Dieser Vertragstyp weist regelmäßig Komponenten auf, die den Charakter eines Dauerschuldverhältnisses haben. Es geht, wie die landesrechtlichen Regelungen zur landwirtschaftlichen Betriebsübergabe zeigen, nicht lediglich um einen Vertrag, der mit dem Austausch von Leistung und Gegenleistung vollzogen ist und im Fall von Leistungsstörungen durch die Rückgewähr der beiderseitigen Leistungen ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann.
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