SchlHOLG - Beschluss vom 11.05.2005 (3 Wx 70/04)
I. Die Beteiligte zu 1. ist die Ehefrau, die Beteiligten zu 2. und 3. sind die einzigen Kinder des am 23.07.2003 verstorbenen Erblassers. Der Erblasser lebte im gesetzlichen Güterstand und hinterließ keine Verfügung [...]