VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 29.06.2017 (2 S 1750/15)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Juli 2015 - 5 K 2312/14 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]