FNA : 310-4-10
Fassung vom 05.10.2000
Inkrafttreten der Fassung: 01.01.2001
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Gütestellengesetzes und weiterer Gesetze vom 08.03.2018 (GVBl. I Nr. 4)
Inhaltsverzeichnis § 1 Sachlicher Anwendungsbereich § 2 Räumlicher Anwendungsbereich § 3 Sachliche Zuständigkeit § 4 Regelung des Verfahrens § 5 Erfolglosigkeitsbescheinigung § 6 (weggefallen)
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