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Autoren: Weischedel/Weitbrecht

Karenzentschädigung

Bei gerichtlicher Geltendmachung einer Karenzentschädigung (→ Wettbewerbsverbot) bemisst sich der Streitwert nach dem Klageantrag. Wird der Anspruch zusammen mit einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht, ist er dem Wert der Kündigungsschutzklage hinzuzurechnen.160)

Streitwertkatalog: keine Regelung.

Klagezulassung, nachträgliche

Das Verfahren über die nachträgliche Klagezulassung (§ 5 KSchG) wirkt sich in erster Instanz nicht streitwerterhöhend aus. Bei der Anfechtung eines Zwischenurteils nach § 5 Abs. 4 Satz 3 KschG ist das Vierteljahreseinkommen maßgebend.

Streitwertkatalog: keine Regelung.

Konkurrentenklage

In einem Konkurrentenstreit auf Übertragung der begehrten Stelle ist unabhängig davon, ob eine interne Bewerbung um eine Beförderungsstelle oder eine externe Bewerbung streitgegenständlich ist, wie bei einem Streit um eine (Änderungs-)Kündigung, auf die Vergütung für ein Vierteljahr begrenzt.161)

Auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten wurde 1/4 der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge, wie im Fall einer auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichteten Hauptsacheklage, festgesetzt.162)