Autoren: Weischedel/Weitbrecht |
Leitender Angestellter
In Streitigkeiten um die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Arbeitnehmers als Leitender Angestellter (§
Individualrechtlich kann die Einstufung eines Arbeitnehmers als Leitender Angestellter bedeutsam sein, wenn davon im Fall einer Betriebsänderung sein Anspruch auf Nachteilsausgleich (§
Streitwertkatalog: II. Nr. 16.
Lohnzahlung
Der vom Arbeitnehmer eingeklagte Lohn bestimmt in der eingeklagten Höhe den Gegenstandswert.
Werden neben wiederkehrenden Leistungen für die Zukunft Lohnrückstände geltend gemacht, ist der Rückstandsbetrag nicht dem dreifachen Jahresbetrag hinzuzurechnen (§ 42 Abs. 3 Satz 1 GKG).
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