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Autoren: Weischedel/Weitbrecht

Leitender Angestellter

In Streitigkeiten um die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Arbeitnehmers als Leitender Angestellter (§ 5 Abs. 3 BetrVG) ist der Wert nach § 23 Abs. 3 Satz 3 RVG zu bestimmen.173)

Individualrechtlich kann die Einstufung eines Arbeitnehmers als Leitender Angestellter bedeutsam sein, wenn davon im Fall einer Betriebsänderung sein Anspruch auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG) tangiert wird. In einer solchen Konstellation ist das LAG Hessen174)

von § 23 Abs. 3 RVG ausgegangen, hat aber zur Konkretisierung des Werts auf das Vierteljahresentgelt abgestellt.

Streitwertkatalog: II. Nr. 16.

Lohnzahlung

Der vom Arbeitnehmer eingeklagte Lohn bestimmt in der eingeklagten Höhe den Gegenstandswert.

Werden neben wiederkehrenden Leistungen für die Zukunft Lohnrückstände geltend gemacht, ist der Rückstandsbetrag nicht dem dreifachen Jahresbetrag hinzuzurechnen (§ 42 Abs. 3 Satz 1 GKG).