Autoren: Weischedel/Weitbrecht |
Sachaufwand des Betriebsrats
Siehe → Betriebsrat Sachmittel.
Schadensersatz
Bei der Geltendmachung von Schadensersatz ist der Streitwert der als Schadensersatz bezifferte Betrag. Bei einer Klage zur Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz ist der bei Feststellungsklagen angemessene Abschlag vorzunehmen, nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz in Höhe von bis zu 50 %.194)
Streitwertkatalog: keine Regelung.
Sonderurlaub
Der in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gestellte Antrag eines Arbeitnehmers, ihm gem. §
Streitwertkatalog: I. Nr. 24.
Sonderzuwendungen
Werden Sonderzuwendung beziffert eingeklagt, bestimmt der Klageantrag den Streitwert.196)
Sonderzuwendungen können aber auch Teil des → Vierteljahresentgelts sein.
Streitwertkatalog: keine Regelung.
Soziale Angelegenheiten
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