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Autoren: Weischedel/Weitbrecht

Sachaufwand des Betriebsrats

Siehe → Betriebsrat Sachmittel.

Schadensersatz

Bei der Geltendmachung von Schadensersatz ist der Streitwert der als Schadensersatz bezifferte Betrag. Bei einer Klage zur Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz ist der bei Feststellungsklagen angemessene Abschlag vorzunehmen, nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz in Höhe von bis zu 50 %.194)

Streitwertkatalog: keine Regelung.

Sonderurlaub

Der in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gestellte Antrag eines Arbeitnehmers, ihm gem. § 50 BAT für die Dauer von fünf Jahren unbezahlten Sonderurlaub zu gewähren, ist analog zum → Weiterbeschäftigungsantrag mit einem Bruttomonatsgehalt zu bewerten.195)

Streitwertkatalog: I. Nr. 24.

Sonderzuwendungen

Werden Sonderzuwendung beziffert eingeklagt, bestimmt der Klageantrag den Streitwert.196)

Sonderzuwendungen können aber auch Teil des → Vierteljahresentgelts sein.

Streitwertkatalog: keine Regelung.

Soziale Angelegenheiten